Arzthaftung


Meine Aufgabe: Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen für arztgeschädigte Patientinnen und Patienten


Ihr Arzt hat versagt und Sie wissen nicht, wie Sie sich dagegen wehren können? Oder Sie möchten wissen, ob Ihnen Schadenersatz zusteht? 
 
Als Rechtsanwalt mit über 20-jähriger Berufserfahrung kann ich Ihnen eine umfassende Beratung in diesem Bereich bieten und Sie gerichtlich vertreten. Mein Fokus liegt insbesondere auf Fragen, die im Zusammenhang mit (ambulanten) Operationen oder Geburtsschäden auftreten, wie z.B. die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (wegen materiellen Schadens, bzw. Pflegebedürftigkeit) und Schmerzensgeld etc. 
 
Die von den Gerichten zuerkannten Schmerzensgeldsummen sind in den letzten Jahren ständig gestiegen (in meiner Power-Point-Erklärung sind nähere Einzelheiten enthalten) und reichen in der Spitze bis zu ca. 600.000,00 Euro.
 
Da für die Bearbeitung von Arzthaftungsansprüchen regelmäßig auch medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind, habe ich seit Jahren Kontakte zu erfahrenen Medizinern geknüpft, die mir bei Fallbearbeitungen als interne Experten für ihre jeweiligen Fachgebiete zur Verfügung stehen.
 
Außerdem wurde ich vom Medizinrechts-Beratungsnetz zu einem der Vertrauensanwälte ernannt.
 
Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch mit mir. Bei diesem Gespräch erörtern wir dann, ob ich Ihr Vertrauen erhalte und welche Kosten im Falle einer Mandatsübernahme für meine Tätigkeit entstehen. Das Kennenlerngespräch ist völlig risikolos für Sie, denn falls Sie mir kein Mandat übertragen, entstehen Ihnen mir gegenüber weder Kosten, noch Verpflichtungen.
 
Sofern gewünscht, führe ich selbstverständlich auch den Schriftverkehr mit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit der Beantragung der Kostendeckungszusage.
 
Wichtiger Hinweis: Auch Ansprüche gegen Ärzte/Krankenhäuser unterliegen der Verjährung. Um Ihre Rechtsposition untermauern zu können, bedarf es aber einer Vorbereitungszeit.
 
Durch eine gute Vorbereitung steigen nämlich die Chancen dafür, dass ein außergerichtlicher Vergleich mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses erzielt werden kann, bzw. dass bei Gericht eine gut begründete Klage eingereicht werden kann. Deshalb sollte mit dem Beginn der Prüfung der Ansprüche nicht so lange abgewartet werden, bis die Verjährungsfrist schon fast abgelaufen ist.

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