Erbrecht und Testament
Sie wollen vorsorglich Ihr Testament verfassen, um Ihre Familie zu bedenken, oder die Unternehmensnachfolge zu regeln (und dem Finanzamt oder unliebsamen Personen durch eine sinnvolle Gestaltung ein letztes Schnippchen schlagen), oder Sie wollen sich gegen unberechtigte Ansprüche von Miterben, Gläubigern des Erblassers etc. zur Wehr setzen?
Wollen Sie schon zu Lebzeiten Ihr Vermögen (Haus, Wertpapiere, Geld etc.) ganz oder teilweise verteilen, oder eine Stiftung gründen?
Vielleicht haben Sie auch geerbt und wissen jetzt nicht, wie Sie auf den Nachlass zugreifen können, bzw. wie sinnvoll mit der Erbschaft umzugehen ist, oder wie eine Haftung mit eigenem Vermögen für Schulden des Erblasses vermieden werden kann.
Bei den zuvor umrissenen Ausgangslagen stehe ich mit Rat und Tat zur Seite.
Sei es die Beratung und Ausarbeitung des Letzten Willens, oder die Mithilfe bei der Beantragung eines Erbscheines, die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem erworbenen Erbteil und dem Zugriff auf den Nachlass etc.
Seit 1989 bin ich auf dem Gebiet des Erbrechtes nicht nur als Rechtsanwalt tätig, sondern auch als Referent (siehe Interview) und als Fachbuchautor (zusammen mit Kurt F. Erdmann habe ich das jetzt bereits in 12. Auflage im bank-verlag erschienene Buch „Den Nachlass rechtzeitig regeln“ geschrieben).
Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch mit mir. Bei diesem Gespräch erörtern wir dann, ob ich Ihr Vertrauen erhalte und welche Kosten im Falle einer Mandatsübernahme für meine Tätigkeit entstehen. Dieses Gespräch ist völlig risikolos für Sie, denn falls Sie mir kein Mandat übertragen, entstehen Ihnen mir gegenüber weder Kosten, noch Verpflichtungen.
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